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Nutzungs­vereinbarung

Nutzungsvereinbarung „Gemeinde – Dorftreff“

Zwischen der Gemeinde und dem Trägerverein „Dorftreff“ wurde die Art der Nutzung abgestimmt. Nach der Vereinbarung sind private Feiern grundsätzlich aus Rücksicht auf die örtliche Gastronomie nicht möglich. Die Räume können nicht parallel zu den Öffnungszeiten der Ramminger Gaststätten genutzt werden. Die Räume im „Dorftreff“ können nur genutzt werden, wenn ein verantwortliches Vereinsmitglied anwesend ist. Dabei müssen die üblich angebotenen Getränke zu den Preisen des Vereins bezogen werden. Nur der Mehrzweckraum alleine kann auch über die Gemeinde belegt werden.



Finanzordnung „Dorftreff Rammingen“

Die Mitgliederversammlung des Vereins „Dorftreff Rammingen e.V.“ hat am 28.05.2018 folgende Finanzordnung beschlossen:

Finanzordnung des Trägervereins „Dorftreff Rammingen“

(1.) Alle Vereinsmitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag. Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich erhoben. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.

(2.) Diese Beiträge werden von der Mitgliederversammlung in der Finanzordnung festgelegt.

(3.) Die Beiträge werden jeweils im 1. Quartal des laufenden Jahres eingezogen. Das Mitglied erteilt dem Verein hierfür ein SEPA-Lastschrift-Mandat.

(4.) Der jährliche Beitrag beträgt für:
a)  Erwachsene (ab dem vollendeten 18. Lebensjahr): 15,00 EUR
b)  Familien (Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr): 20,00 EUR
c)  Ehepaare, eingetragene Lebensgemeinschaften, ohne Kinder: 20,00 EUR

(5.) Beim Beitritt während des laufenden Kalenderjahres wird der Jahresbeitrag fällig.

(6.) Im Innenverhältnis des Trägervereins gelten folgende Regelungen:
a)  Einzelmaßnahmen oder Anschaffungen, deren Gegenwert 500,00 EUR übersteigen, bedürfen der Zustimmung von mindestens einem weiteren
   Vorstandsmitglied.
b)  Die Summe der Beträge für Einzelmaßnahmen oder Anschaffungen im Gegenwert von mehr als 500,00 EUR dürfen im Geschäftsjahr insgesamt den Betrag von
   3.000,00 EUR nicht übersteigen.
c)  Ansonsten bedürfen Anschaffungen oder Ausgaben für Einzelmaßnahmen grundsätzlich eines Beschlusses des Vorstandes.
d)  Anschaffungen, wie Getränke, Lebensmittel oder Gegenstände für die Küche, die den laufenden Betrieb betreffen, sind davon nicht betroffen.

Rammingen, 28.05.2018

25.03.2019: geändert mit der Ergänzung in 6.d

Trägerverein „Dorftreff Rammingen“
Ingrid Schindele, 1. Vorsitzende